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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite finden Sie, häufig gestellte Fragen über unsere Dienstleistungen.

 

 

 

Wir gehen immer nach unserem festen Ablauf vor. Nachdem Sie uns kontaktieren und uns Ihr Anliegen mitteilen, vereinbaren wir einen Termin für eine kostenlose Vor-Ort Besichtigung der Wohnung bzw. des Objekts.  

Im Anschluss erstellen wir für Sie ein Angebot. Wenn Sie unser Angebot annehmen, vereinbaren wir einen Termin für die Entrümpelung. 

Am Tag der Entrümpelung, räumen wir alle vereinbarten Räumlichkeiten und entsorgen alle Gegenstände. Anschließend übergeben wir die Wohnung wieder an Sie, in einem besenreinen Zustand.

Dank unserer langjährigen Erfahrung, können wir Ihnen im Vorfeld jedoch schon sagen, dass wir für die Entrümpelung einer Wohnung maximal 1 Tag benötigen. Das heißt die Arbeiten sind am ersten Tag der Entrümpelung bereits erledigt. Für ein gesamtes Einfamilienhaus, benötigen wir je nach Umfang 1 – 2 Tage. 

Für stark verschmutzt Messiewohnungen benötigen wir in der Regel 2-3 Tage.

Nein, Sie können zwar gerne vor Ort sein, jedoch werden wir schon vorher mit Ihnen alle wichtigen Dinge abklären. Es reicht daher aus, wenn Sie am Entrümpelungstag telefonisch erreichbar sind, damit wir Sie kontaktieren können, falls es Fragen gibt, oder wenn die Arbeiten erledigt sind. Vor Beginn der Arbeiten sollten Sie uns jedoch den Zugang zu den Räumlichkeiten verschaffen.

Einen pauschalen Preis wird Ihnen keine seriöse Entrümpelungsfirma nennen können, denn ohne die zu entrümpelnden Fläche gesehen zu haben, ist eine Preisermittlung leider nicht möglich. 

Daher führen wir im Vorfeld eine kostenlose Besichtigung durch. Dabei wird festgestellt, welcher Arbeits- und Personalaufwand notwendig sein wird und welche Entsorgungskosten entstehen. Im Anschluss können wir Ihnen dann sagen, was die Entrümpelung genau kostet.

Die Besichtigung dauert in der Regel 15 – 20 Minuten.

Sie erhalten von uns eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Sie können sich für eine der folgenden Zahlungsmethoden für die Zahlung der Rechnung entscheiden.

  • Barzahlung
  • Überweisung

Nein, denn wir arbeiten nur mit Festpreisangeboten. Alle anfallenden Arbeiten und Kosten sind in unserem Festpreisangebot, aufgelistet. Es entstehen für Sie keine weiteren Kosten.

Ja die Kosten können für private Personen und gewerbliche Unternehmen bis zu 20 % abgesetzt werden. Dies geschieht bei der Steuererklärung unter dem Punkt „haushaltsnahe Dienstleistungen“. Hier können Sie die Kosten für die Entrümpelung eintragen. Der Staat erkennt von dieser Summe 20 Prozent an. 

Unser Team arbeitet stets sorgfältig und vorsichtig,d damit keine Schäden entstehen. Sollte es trotzdem mal zu einem Schaden kommen, haben wir unsere Haftplichtversichrung, welche die Kosten übernimmt.

Bei einer Entrümpelung tauchen oft verwertbare oder wertvolle Gegenstände auf wie z.B. Elektrogeräte, Schmuck usw. Diese Gegenstände können auf die Rechnung von der Entrümpelung angerechnet werden. Durch eine Wertanrechnung lässt sich also der Endpreis der Entrümpelung je nach Wert der anzurechnenden Gegenstände deutlich senken.

Sollten Sie Fragen haben, welche nicht aufgelistet sind, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen für alle Fragen, jederzeit zur Verfügung.
 

 

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