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Wohnungsübergabe – was beachten?

wohnungsübergabe was beachten
Inhaltsverzeichnis

Wohnungsübergabe – was beachten? – Möchten Sie eine Mietwohnung verlassen, so müssen Sie die Mietwohnung auch wieder ordnungsgemäß an den Vermieter übergeben. Daher sollten Sie sich im Voraus Gedanken darüber machen, was noch erledigt werden muss. Dazu gehören zum Beispiel Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten. Unvermeidbare Gebrauchsspuren wie zum Beispiel, Kratzer im Bodenbelag oder ähnliches müssen Sie nicht herrichten. In der Regel werden die Bedingungen für die Herrichtung der Wohnung im Mietvertrag vereinbart. Es ist also sinnvoll im Mietvertrag nachzuschauen, was Sie mit dem Vermieter vor dem Einzug in die Wohnung vereinbart haben. Wichtig ist, dass die Übergabe der Wohnung besenrein erfolgen muss. Haushaltsgegenstände, die Sie nicht mehr benötigen, sollten also entsorgt werden, sodass sich am Tag der Wohnungsübergabe, keine Gegenstände mehr in der Wohnung befinden. Planen Sie also die Entsorgung im Voraus und melden Sie falls nötig Sperrmüll an.

Renovierungsarbeiten

Mögliche Schönheitsreparaturen sind:

  • Streichen oder tapezieren der Wände
  • Anstrich von Fenster, Türen oder Heizkörper
  • Verschließen von löchern in Wänden (verursacht durch Nägel, Dübel etc.)

 

Mögliche Renovierungsarbeiten sind:

  • Das verlegen eines neuen Bodens
  • Reparatur/Austausch von Lichtschalter oder ähnliche Elemente
  • Reparatur/Austausch von Türschlössern
  • Alle Renovierungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung (Treppenhaus, Außenfassade, Außenseite der Fenster etc.)

Wohnungsübergabe bei einem Auszug – Ihre Rechte und Pflichten

Für gewöhnlich beginnt ein Auszug mit der Kündigung der Mietwohnung. Nicht immer ist eine Renovierung der Wohnung notwendig. Wichtig ist hierbei wie schon zuvor erwähnt, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

Die Kaution darf der Vermieter nicht für anstehende Mietzahlungen oder Schönheitsreparaturen bzw. Renovierungsarbeiten verwenden. Die Kaution darf nur einbehalten werden, wenn es um Schäden in der Wohnung geht, oder die vereinbarten Renovierungsarbeiten nicht ausgeführt wurden. Auch unbezahlte Nebenkostenabrechnungen oder unbezahlte Mietrückstände, darf der Vermieter mit der Kaution ausgleichen. Dafür darf der Vermieter die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten.

Falls Sie bauliche Veränderungen an der Wohnung vorgenommen haben, so müssen Sie diese auch, soweit nicht anders im Mietvertrag vereinbart, auch wieder zurück bauen. Dazu gehört zum Beispiel eine Einbauküche oder eine Trennwand.

Hinweis: Auch bei einem Auszug vor Mietende, sind Sie bis zum Ende der Kündigungsfrist alle Mietbeträge zu Zahlen.

Wohnungsübergabe – Der Ablauf

In der Regel wird die Übergabe der Wohnung meist kurz vor Mietende durchgeführt. Dazu vereinbaren Sie gemeinsam mit dem Vermieter einen festen Termin für die Übergabe. Ganz wichtig ist, dass der Vermieter am Übergabetag, ein Wohnungsübergabeprotokoll dabei hat. Im Wohnungsübergabeprotokoll werden alle wichtigen Details zum Zustand der Wohnung festgehalten. Dies dient für die rechtliche Sicherheit von Ihnen und die des Vermieters. Die Wohnung sollte ausgeräumt und in einem besenreinen Zustand wieder an den Vermieter übergeben werden. Auch alle Schlüssel sollten wieder an den Vermieter übergeben werden. Die Übergabe der Schlüssel, sollte ebenfalls im Übergabeprotokoll festgehalten werden.

Hinweis: Rechtlich gesehen müssen Sie, erst am Tag des Mietendes um 00:00 Uhr die Wohnung verlassen.

Tipp: Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Wohnung dem Vermieter selbst zu Übergeben, können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen, die Wohnungsübergabe für Sie durchzuführen.

Kontaktieren Sie uns

Falls Sie Hilfe bei der Räumung oder Entrümpelung Ihrer alten Wohnung benötigen, können wir Ihnen gerne helfen. Auch Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen führen wir gerne für Sie durch. Als erfahrenes Entrümpelungsunternehmen, sind wir auf diese Bereiche spezialisiert. Wir bieten unsere Dienstleistungen zu einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis an. Kontaktieren Sie uns!

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